Regionalbudget

Die LEADER-Aktionsgruppe Jagstregion beteiligt sich am Förderverfahren Regionalbudget Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) in Baden-Württemberg.

Das Regionalbudget dient der Verbesserung der Infrastruktur ländlicher Gebiete und der nachhaltigen Stärkung der Wirtschaftskraft.

Über das Regionalbudget werden Kleinprojekte bis maximal 20.000 € Nettokosten mit einer Förderung von 80% unterstützt. Das Kleinprojekt muss innerhalb der Jagstregion umgesetzt werden bzw. der Jagstregion überwiegend dienen. Die Projekte müssen zudem den Zielsetzungen des Regionalen Entwicklungskonzepts der Jagstregion entsprechen und einem der folgenden Bereiche der GAK zuordenbar sein:

  • Pläne für die Entwicklung ländlicher Gemeinden
  • Dorfentwicklung
  • Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen
  • Kleinstunternehmen der Grundversorgung
  • Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen

 Nicht gefördert werden:

  • bereits begonnene Projekte
  • Verwaltungs- oder Pflichtaufgaben öffentlicher Einrichtungen
  • Energiegewinnungsanlagen und damit zusammenhängende technische Einrichtungen
  • Mehrwertsteuer, Betriebskosten, Skonti und Rabatte
  • Ersatzbeschaffungen
  • Erschließungsmaßnahmen
  • Projekte im Rahmen der Breitbandförderung
  • Personalleistungen

Im Rahmen des Regionalbudgets können auch Eigenleistungen gefördert werden, wenn diese als Arbeitsleistungen von:

  • Teilnehmergemeinschaften und deren Zusammenschlüssen
  • gemeinnützigen juristischen Personen
  • oder im Rahmen von bürgerschaftlichem Engagement

freiwillig sowie untentgeltlich erbracht werden. Pro geleisterter Arbeitsstunde gilt eine Pauschale von 15 Euro. Als Beleg für geleistete Arbeitsstunden genügen Stundennachweise. Die Förderung der Eigenleistungen darf die Summe der Ausgaben nicht überschreiten.

Investitionen können nur unter Einhaltung folgender Zweckbindungsfristen gefördert werden:

  • Bauten/bauliche Maßnahmen: 12 Jahre ab Fertigstellung bzw. ab Erwerb der Betriebsstätte
  • Maschinen/technische Einrichtungen/Geräte: 5 Jahre ab Lieferung bzw. ab Erwerb

Bei der Förderung von Kleinstunternehmen gilt, dass nur eigenständige Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von unter 2 Mio. Euro unterstützt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Regionalmanagement. Informationen und Hinweise sowie die nötigen Antragsunterlagen zur Beantragung einer Förderung im Regionalbudget finden Sie unter www.jagstregion.de/downloads in den Rubriken "Regionalbudget - Informationen und Hinweise" und "Regionalbudget - Ihr Antrag auf eine Förderung".

Derzeit ist nicht bekannt, ob es das Regionalbudget im Jahr 2024 geben wird! Interessierte können sich mit Ihrer Projektidee gerne beim Regionalmanagement melden.

Beispiele für Projekte im Regionalbudget:

Picknickplätze
Schutzhütten
Themenwege
Verkaufsautomaten
Mitfahrer-Bänke
Skaterpark, Bikepark, Funpark ...
Museums- & Ausstellungseinrichtung
Insektenfreundliche Bepflanzung im Ort
Umbau & Einrichtung von Grundversorgern
Umbau & Einrichtung von öffentlich genutzten Einrichtungen
Kleine Dorfverschönerungen
und vieles mehr!